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Yachtcharter Rügen bei Ihrer Goor GmbH
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Funkzeugnisse 2010

Am 31. Dezember 2009 läuft die Übergangsfrist zum Erwerb eines deutschen Seefunkbetriebszeugnisses aus. Das heißt, alle Skipper, die eine Seefunkanlage an Bord haben, müssen ab dann ein dafür ausreichendes Seefunkbetriebszeugnis (SRC oder LRC) besitzen. Ab der nächsten Saison werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Hinweis: Die in Deutschland angebotenen Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe nicht aus. Hier soll dann durch eine Anpassungsprüfung ein deutsches Funkbetriebszeugnis erworben werden können.

Für alle Yachten über 12 m Länge brauchen Sie als Skipper nun ein gültiges Funkzeugnis, für unsere Yachten unter 12 m, werden wir für unsere Kunden ohne ein entsprechendes Funkzeugnis, eine Lösung finden und anbieten, dass Sie auch weiterhin eine Yacht zu chartern.

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