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Der
Charterer sichert zu und verpflichtet sich wie folgt:
1.
Die Grundsätze der guten Seemannschaft einzuhalten.
2.
Die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der
Führung einer Yacht zu besitzen bzw. einen verantwortlichen Skipper
mit diesen Eigenschaften zu stellen. Ist der Charterer oder sein Skipper
nicht im Besitz des erforderlichen amtlichen Führerscheins oder
Befähigungsnachweises für das Führen der Yacht in der
vereinbarten Bootsklasse, behält sich der Vercharterer vor, die
Übergabe der Yacht bei Einbehalt des Charterpreises zu verweigern
oder einen Skipper im Namen und auf Kosten des Charterers zu stellen.
3.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten und An- und
Abmeldungen beim Hafenmeister oder der zuständigen Behörde
vorzunehmen.
4. Die Yacht ohne schriftliche Genehmigung des Vercharterers keinem
Dritten zu überlassen oder zu vermieten und keine gefährlichen
Güter oder Stoffe zu transportieren.
5.
Das jeweilige Seegebiet des Vercharterers nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Vercharterers zu verlassen.
6.
Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
7.
Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, die Yacht nur mit
Bootsschuhen zu betreten, das Logbuch in einfacher Form zu führen,
sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrgebiets
eingehend zu informieren, wie z. B. über Strömungen und veränderte
Wasserstände bei starken Winden, etc..
8.
Bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen
nicht zu verlassen.
9.
Die Yacht am letzten Chartertag bis spätestens 8.30 Uhr im Ausgangshafen
in einwandfreiem, aufgeklartem und voll getanktem Zustand zur Rücknahme
bereit zu halten.
10.
Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen
Vorkommnissen (Diebstahl, Beschlagnahme etc.) unverzüglich den
Vercharterer zu benachrichtigen. Bei Schaden am Schiff oder an Personen
eine Niederschrift anzufertigen und für eine Gegenbestätigung
des Hafenmeisters, Arztes oder der Polizei zu sorgen.
11.Im
Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen die Yacht immer mit
der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über
Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen.
12.
Gegebenenfalls zum Stützpunkt zurückzukehren, um eine Reparatur
zu ermöglichen.
13.
Alle Betriebsstoffe wie Öl, Diesel, Benzin, Gas, Petroleum, Spiritus,
Batterien etc. auf eigene Rechnung aufzufüllen.
14.
Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar
jeweils bei Übergabe und Rückgabe zu überprüfen
(Checkliste) und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
15.
Beanstandungen der Yacht unverzüglich bei dem Stützpunkt der
Yacht anzuzeigen und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu
vermerken. Später angezeigte Reklamationen werden ausgeschlossen.
16. Schwimmwesten und weitere Sicherheitsausrüstungen, welche in
ausreichender Zahl zur Yacht gehören, während des Segelns
zu tragen.
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